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Geschichte des August-Weiss-Lagers

Am 7. März 1897 wurde in Mannheim das Kurpfalzlager Nr. 1 von Baden durch den hochwerten D.G.S. (Beigeordneter Hochmeister) Br. Beckmann errichtet.

In der Sitzung des Kurpfalz-Lagers vom 11. Oktober 1976 wurde beschlossen, das neu gegliederte Kurpfalzlager in August-Weiss-Lager (mit Zusatz: "früher Kurpfalzlager") umzubenennen.

Auf der 43. Sitzung 1979 der Großloge wird beschlossen, das Kurpfalz-Lager wieder aufleben zu lassen. Im Zuge der Neuordnung der Bezirksgroßloge ist das Kurpfalzlager für Südwestdeutschland und das August-Weiss-Lager (Wanderlager) für Süddeutschland zuständig. Ihm gehören heute die Bavaria-Loge (München), Bayerische Friedensloge (Dachau/München), Franken-Loge (Bamberg), Hans-Sachs- und Noris-Loge (beide Nürnberg) und die Tilman-Riemenschneider-Loge (Würzburg/Kitzingen) an.

Der Namensgeber Prof. Dr. phil. August Weiss kam am 20. Januar 1858 zur Welt und starb am 20. März 1942. Mit 21 Jahren - 1879 - trat er in die Holbein-Loge, Augsburg ein. Bald darauf wurde er für viele Jahre ihr Obermeister. Er wurde Abgeordneter der Bezirks-Großloge von Württemberg, Großschriftführer, Großmeister und Großabgeordneter, bis er 1916 zum Groß-Sire (Hochmeister) gewählt wurde. In dieser Eigenschaft musste er auch am 2. April 1933 auf einer Sitzung der GLDR den Orden auflösen.

Das Lager steht ebenso wie die Loge ganz im Dienste des Ordens, will mitarbeiten an der Erreichung jenes Zieles, das uns als Zukunftsideal vorschwebt.

Im Lager soll die Erörterung der allgemeinen und höheren Ordensfragen im Vordergrund stehen, vor allem der ideale Gehalt des Odd Fellowtums gepflegt werden. Ferner können im Lager die allgemeinen Fragen auch gründlicher diskutiert werden.

Das Lager, in das man berufen wird, und das sich aus bewährten Brüdern vieler Logen zusammensetzt, ermöglicht einen umfassenderen Austausch der Ansichten, eine bessere Klärung und ein reiferes Verständnis der jeweiligen Fragen. Dienen ist das große Wort, das sich jeder Odd Fellow in Herz und Sinn schreiben muss. Man ist nur dann lebendiges Glied einer Gemeinschaft, wenn man bereit ist, die sich aus der Zugehörigkeit ergebenden Pflichten zu erfüllen.